Ammonium-Zuckerkulör

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Ammonium-Zuckerkulör

In vielen Getränken und Lebensmitteln sind Farbstoffe enthalten. Einer der häufigsten Zusatzstoffe ist Ammonium-Zuckerkulör. Im Haushalt entstehen diese Karamellfarbstoffe nebenbei beim Erhitzen von zucker- und stärkehaltigen Lebensmitteln. Die Industrie verwendet zusätzlich Chemikalien. Das dadurch entstehende Farbspektrum reicht von Braun bis Schwarz. In welchen Lebensmitteln ist Zuckercouleur enthalten und woran ist es zu erkennen?  Gibt es bei Ammonium-Zuckerkulör gesundheitliche Bedenken?

Ammonium-Zuckerkulör

Was ist Ammonium-Zuckerkulör?

Ammonium-Zuckerkulör oder E 150 d wird auch als Ammoniumsulfat-Zuckerkulör bezeichnet. Es handelt sich um eine vegane Form von Zuckerkulör. Der synthetische Lebensmittelzusatzstoff färbt Nahrungsmittel braun. Er ist in Bier, Lakritz und Cola enthalten.

Die wichtigsten Eigenschaften von Ammonium-Zuckerkulör:

  • Lebensmittelfarbstoff oder synthetischer Farbstoff
  • Wasserlöslich, hitzestabil und lichtstabil
  • Löslich in Alkohol und Wasser
  • Mit Zucker hergestellt

Die komplexen Mischungen entstehen durch eine Erhitzung von Glukosesirup, Invertzucker, Traubenzucker oder Sacharose bei Temperaturen um die 150 Grad Celsius. In dem Zuckerkulör E 150 a bis E 150 d enthalten sind Salze, alkalische Verbindungen und Säuren ebenso wie Sulfite und Ammoniumverbindungen. In Deutschland sind keinerlei Einschränkungen für den Einsatz von Ammonium-Zuckerkulör bekannt. Jedoch darf E 150 d nur in Lebensmitteln mit deklarierten Zusatzstoffen verwendet werden.

Die Herstellung von Ammonium-Zuckerkulör

Für die Herstellung des Farbstoffs sind Zucker oder Stärke notwendig. In den meisten Fällen kommen Glukose, Haushaltszucker, Fructose oder Invertzucker zum Einsatz. Voraussetzung für die Herstellung sind eine Erwärmung des Zuckergemischs und die Beigabe eines chemischen Reaktionsbeschleunigers. Eine kontrollierte Erhitzung bei maximal 150 Grad Celsius lässt mit der Zeit das gewünschte Zuckerkulör entstehen.

Geeignete Reaktionsbeschleuniger in diesem Bereich sind Ammonium- und Sulfat-Verbindungen. Gentechnisch veränderte Organismen können ebenso zur Herstellung von Ammonium-Zuckerkulör verwendet werden.

Offizielle Einordnung der Zuckerkulöre

Europaweit gehört Zuckercouleur zu den schwarzen Lebensmittelfarben, die in vielen Produkten zugelassen sind. Die Angabe qs steht für „Quantum satis“ und verweist ist auf die Höchstmengen-Angabe. Eigentlich entstehen alle Zuckercouleure durch die Karamellisierung. Je nach Einsatz des Reaktionsbeschleunigers ist die folgende Einteilung und Klassifizierung geläufig:

  • E 150a – einfache Coleur der Klasse I: Einsatz in alkoholischen Erzeugnissen mit hohem Alkoholgehalt
  • E 150b – kaustische Sulfit-Coleur der Klasse II: In Wurst, Essig und Alkopops
  • E 150 c – Ammoniak-Coleur der Klasse III: In sauren Lebensmitteln, alkoholischen Getränken und Bier
  • Ammoniumsulfit-Coleur der Klasse IV: In nicht-alkoholischen Getränken wie Cola oder Pepsi sowie in sauren Lebensmitteln

Bei welchen Lebensmitteln kommt Ammonium-Zuckerkulör zum Einsatz?

Ins Gerede kam der Zusatzstoff mit der Einstufung von 4-Methylimidazol als krebserregend durch den Bundesstaat Kalifornien. Dieses Nebenprodukt tauchte unter anderem in verschiedenen Zuckerkulör-Varianten auf.

Das veranlasste wiederum Unternehmen wie Pepsi und Coca-Cola dazu, in den Vereinigten Staaten ihre Rezepturen zu verändern. Europaweit ist der Farbstoff bis heute erlaubt. Die zugelassene Höchstmenge ist 1500-mal so hoch wie die zugelassene Menge in Kalifornien.

In vielen beliebten Limonaden ist der Farbstoff E 150 d enthalten. Außerdem taucht Ammonium-Zuckerkulör in

  • Lakritz und Alkopops ebenso wie in
  • Bier,
  • Whisky und
  • Malzbier,
  • Balsamico-Essig,
  • Konfitüre und
  • Marmelade sowie
  • in Süßigkeiten und Soßen auf.

Kennzeichnungspflicht für E 150 d

Führt der Hersteller Nahrungsmitteln Ammonium-Zuckerkulör als Farbstoff direkt zu, ist er zur Deklaration in den Zusatzstoffen verpflichtet. In zusammengesetzten Zutaten ist eine Deklaration wiederum nicht notwendig, wenn der Farbstoff das Lebensmittel nicht mehr färbt.

Ist Ammonium-Zuckerkulör ungesund?

Es gibt keinen ADI-Wert für E 150 d, da dieser Farbstoff immer noch als unbedenklich eingestuft wird.

ADI steht als Abkürzung für Acceptable Daily Intake. Hierbei handelt es sich um die erlaubte Tagesdosis für die Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie für Pestizide und Medikamente.

Wenn überhaupt, gibt es eine Empfehlung für alle Zuckerkulör-Arten in Summe. Hier liegt die Empfehlung bei 300 Milligramm auf einem Kilogramm Körpergewicht.

Wissenschaftler konnten in Versuchsreihen mit Mäusen neue Erkenntnisse in Verbindung mit den Zusatzstoffen erzielen. Demnach steht das enthaltenen 4-MEI in Ammonium-Zuckerkulör unter Verdacht, krebserregend zu sein. Bei den Versuchstieren führten die Inhaltsstoffe zu Krämpfen. Der Aussage der Nahrungsmittelkontrolleure in den USA zufolge drohe dem Menschen diese Gefahr nur bei einer enorm hohen Dosis. Mit anderen Worten müsste ein Mensch am Tag über 1.000 Dosen Cola trinken, um sich einer vergleichbaren Gefahr auszusetzen.

Allergiker sollten vorsichtig sein, wenn es um Farbstoffe und Zusatzstoffe geht. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, Alternativen zu wählen und zu Bio-Produkten zu greifen. Es gibt eine Vorschrift in der EG-Öko-Verordnung, nach der Nahrungsmittel keine Lebensmittelfarbstoffe enthalten dürfen, wenn diese nur die Aufgabe haben, ein Produkt eine bestimmte Farbe zu geben. Aus diesem Grund sind die Farbstoffe beim Einsatz von Bio-Lebensmitteln untersagt.

Warum gibt es in Kalifornien strenge Warnwerte für Ammonium-Zuckerkulör?

4-MEI oder e-Methylimidazol kommt in der Natur nicht vor. 2011 wurde in Tierversuchen nachgewiesen, dass 4-MEI Krebs auslösen kann. In Kalifornien legte die Behörde daraufhin strenge Warnwerte fest. Einen Warnhinweis erhielten die Getränke und Lebensmittel, die pro enthaltener Tagesdosis den Wert von 29 Mikrogramm überschritten.

Der Verein für Konsumenten-Information, VKI, hat einige Getränke aus dem Supermarkt überprüft. Nach den Ergebnissen müssten neun der 13 getesteten Softdrinks in Kalifornien einen Warnhinweis auf der Verpackung haben. Bei Cola-Getränken sind die maximalen Werte von Kalifornien schnell erreicht. Die größten Mengen e-Methylimidazol waren in Limonaden von S-Budget enthalten. Hier kam der Gehalt auf 71 Mikrogramm pro 250 Milliliter. Das koffeinfreie Cola-Getränk für Kinder: Dreh und Trink enthält 66 Mikrogramm pro 250 Milliliter. Lediglich die Getränke von Freeway, Pepsi und Spitz bräuchten keinen Warnhinweis.

Im Gegensatz zu der Gesundheitsbehörde von Kalifornien hat die Behörde in Europa die EFSA, 4-MEI als gesundheitlich unbedenklich bewertet. In Europa hat man sich anstelle der Warnhinweise für den ADI-Wert entschieden. Nach diesem Wert kann jeder Verbraucher herausfinden, wie viel der Zusatzstoffe noch im bedenkenlosen Rahmen liegen. Laut Empfehlungen der EFSA liegt der unbedenkliche Bereich bei 300 Milligramm Zuckerkulör auf ein Kilogramm Körpergewicht.

Ganz einfach erkennen Sie die Farbstoffe anhand der E-Nummern im Bereich der Zusatzstoffe. Die Hersteller sind verpflichtet, diese auf der Verpackung aufzuführen. Alternativ werden auch die Bezeichnungen Ammonium-Zuckerkulör oder Ammoniumsulfit-Zuckerkulör verwendet.

Die häufigsten Fragen & Antworten zu Ammonium-Zuckerkulör

Sind gesundheitliche Risiken durch Ammonium-Zuckerkulör zu erwarten?

Der Gehalt besorgniserregender Nebenprodukte und Verunreinigungen sollte in Zuckerkulör auf einem technisch niedrigen Stand bleiben. Im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 231/2012 liegt der Höchstwert für das bedenkliche Nebenprodukt 4-MEI bei 250 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht.

Hat das BfR 4-MEI bewertet?

Bis zum heutigen Tag hat das Bundesinstitut für Risikobewertung Zuckercouleur als nicht gesundheitlich bedenklich bewertet. Vonseiten der Experten wurde lediglich die aktuelle Datenlage geprüft, ebenso wie die Stellungnahme der EFSA. Das Ergebnis ist eindeutig: Wer sich an die empfohlenen Höchstmengen für 4-MEI hält, muss keine gesundheitlichen Risiken befürchten.

Darf Zuckerkulör in Europa als Farbstoff zum Einsatz kommen?

Nach Aussagen der Verordnung (EU) Nr. 1333/2008 dürfen Zuckerkulöre im Allgemeinen ohne Beschränkung auf eine Höchstmenge zum Einsatz kommen. Als Vorgabe geltenden EU-einheitliche Reinheitskriterien. Mit den oben genannten Höchstmengen und Orientierungen möchte man vermeiden, dass der Konsum der Lebensmittel mit diesen Farbstoffen gesundheitlich bedenklich ist.

Quellenangaben

Bundesinstitut für Risikobewertung: https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_zuckerkuloer_in_getraenken-193004.html

Verein für Konsumenteninformation: https://konsument.at/essen-trinken/farbstoffe-in-colagetraenken

Beck-Online | Die Datenbank: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fewg_vo_231_2012%2Fcont%2Fewg_vo_231_2012.htm&anchor=Y-100-G-EWG_VO_231_2012

Verordnung (EU) Nr. 1333/2008: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:354:0016:0033:de:PDF

Dennis
Von Dennis
Hallo, mein Name ist Dennis Philippus. Auf Nahrung.de bin ich als Chefredakteur tätig. Mit den Themen Ernährung und Fitness setze ich mich nun schon seit fast zwei Jahren intensiv auseinander, da damals meine Abnehm-Reise startete.